Haus- und Hofprogramm

Haus- und Hofprogramm2022-09-30T17:57:45+02:00

Maßnahme
„Haus- und Hofprogramm“

Mit dem Haus- und Hofprogramm unterstützt die Stadt im Rahmen der Städtebauförderung bis Mitte August 2027 private Eigentümer, die Ihre Fassaden oder Gebäudeflächen aufwerten und damit auch das Erscheinungsbild ihrer Innenstadt verbessern wollen.  Der Fördertopf setzt sich dabei aus Mitteln des Bundes, des Landes sowie kommunalen Eigenmitteln zusammen.

Privateigentümer von Gebäuden in der Jülicher Innenstadt können eine kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen und einen finanziellen Zuschuss von bis zu 50% (max. 20.000 €) für Sanierungen von einsehbaren Fassaden und Hofflächen beantragen. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis zum 31.12.2027. Um die Auszahlung der Mittel jedoch gewährleisten zu können, müssen die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.08.2027 abgeschlossen sein.

Infos zum Projekt „Haus- und Hofprogramm“:

Förderprogramm
zur Unterstützung von privaten Grund- und Immobilieneihentümern

  • Was ist das Haus- und Hofprogramm?
    Die Stadt Jülich unterstützt mit Mitteln des Bundes, des Landes und kommunalen Eigenmitteln im Rahmen der Städtebauförderung private Hauseigentümer, die ihre Fassaden oder Gebäudevorflächen aufwerten wollen.
    Ziel dieses Haus- und Hofprogrammes ist eine Verbesserung des Erscheinungsbildes der Jülicher Innenstadt. Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um einen Auszug aus den Förderrichtlinien.

  • Wann wird gefördert?
    Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2027.
    Sanierungsmaßnahmen müssen bis zum 31.08.2027 abgeschlossen sein, um die Auszahlung der Mittel zu gewährleisten.

  • Wie hoch ist die Förderung?
    – bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten
    –  Zuschuss von max. 20.000 Euro pro Objekt

In 7 Schritten…

… von der Idee zur neuen Fassade

  • Interessensbekundung und Kontaktaufnahme zum Ansprechpartner
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Gestaltung und Förderfähigkeit
  • Antrag inklusive:

    – Planungsunterlagen, Kostenaufstellung, mind. drei Vergleichsangebote

  • Prüfung der Anträge in der Reihenfolge des Eingangs
  • Bewilligungsbescheid( Förderzusage) mit der aufgeführten Zuschusshöhe
    Achtung: Auftragsvergabe und Arbeitsbeginn dürfen erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen
  • Abschluss der Arbeiten spätestens 12 Monate nach Bewilligung, Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Maßnahmenabschluss
  • Auszahlung des Zuschusses nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme